Foto: 1. August 2009 Möwe in Warnemünde am Ufer Hohe Düne.
Meldung vom 29.07.2009: Möwen füttern in Warnemünde verboten
Rostock, 29.07.2009Möwen füttern in Warnemünde verboten
Im Rostocker Ostseebad Warnemünde ist ab August 2009 das Füttern von Möwen verboten. Das regelt eine von Oberbürgermeister Roland Methling erlassene Stadtverordnung auf der Grundlage des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Verbot umfasst auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrensgemäß von Möwen aufgenommen werden. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sowie Nutzungsberechtigte haben darüber hinaus nach vorheriger Ankündigung Maßnahmen der Stadt und deren Beauftragten zur Verhinderung der Bruttätigkeit der Möwen zu dulden. Verstöße gegen das Fütterungsverbot sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Das Fütterungsverbot für Möwen soll das weitere ungehinderte Anwachsen der Möwenpopulation in Warnemünde behindern. Damit begegnet die Stadtverwaltung den sich häufenden Beschwerden von Einwohnerinnen, Einwohnern und Gästen über diese Vögel. Die Stadtverwaltung folgt mit dieser Verordnung einem Vorschlag betroffener Einwohnerinnen und Einwohner, die auf positive Erfahrungen mit entsprechenden Verboten in anderen Seebädern verwiesen.
Der vollständige Wortlaut der Stadtverordnung ist der Ausgabe des
STÄDTISCHEN ANZEIGER Nr. 16 vom 29. Juli 2009 / 18. Jahrgang zu entnehmen.Pressemeldung: Rostock.de